http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/betriebsstrukturen.html

Betriebsstrukturen

Im Jahr 2019 gab es im Freistaat Bayern insgesamt 104 5761) landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von zusammen 3,2 Mio. ha.

Betriebsgrößenentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern (Zahl der Betriebe ohne Erfassungsgrenzen)

Jahr0 – 5 ha LF5 – 10 ha LF10 – 20 ha LF20 – 50 ha LF50 – 100 ha LF100 ha LF und mehrInsgesamt
201024.49316.80827.01830.85013.7784.052116.999
201322.84516.14125.57628.91013.8784.384111.734
201521.53315.96825.00627.64414.1834.867109.201
201721.71615.90723.71026.14414.0225.219106.718
201921.96615.88922.47124.93113.9135.406104.576
Veränderung 2019 zu 2017
%2,4-0,1–5,2–4,6–0,83,6–2,0

Quelle: Sonderauswertung LfStat, Datenquelle InVeKoS 2019

Der Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe 2019 gegenüber 2017 entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Abnahmerate von etwa 0,7 % pro Jahr.

Landwirtschaftliche Betriebe nach Betriebsgrößenklassen 2017 und 20191) (ohne Erfassungsgrenze) – Schaubild 12 in höherer Auflösung

1) Korrigiert am 30.06.2022; Zahl landwirtschaftlicher Betriebe in Bayern im Jahr 2019
Erklärung: Zur Umsetzung der aus Art. 17 DVO (EU) Nr. 809/2014 hervorgehenden Verpflichtungen über die Identifikation landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Betriebsflächen gilt seit dem Jahr 2018 das Belegenheitsprinzip. Demnach müssen Anträge auf Flächenzahlungen in dem Bundesland gestellt werden, in dem die jeweiligen Flächen liegen. Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgen wie bisher durch das Bundesland, in dem ein Betrieb seinen Sitz hat. Im Zuge der technischen Umsetzung des Belegenheitsprinzips wurden auch Antragsteller mit Betriebssitz außerhalb Bayerns in den Verwaltungsdaten des StMELF erfasst und im Agrarbericht 2020 für das Jahr 2019 als bayerische Betriebe ausgewiesen. Um die seit dem Jahr 2010 geführte Zeitreihe zur Entwicklung der bayerischen Betriebsstrukturen konsistent weiterzuführen, wurden die Zahlen des Jahres 2019 rückwirkend korrigiert.

Im Agrarbericht 2020 wurden für das Jahr 2019 ursprünglich 105 297 Betriebe ausgewiesen. Darin enthalten waren 721 Betriebe mit Sitz außerhalb Bayerns, die aufgrund des Belegenheitsprinzips Flächenförderung in Bayern beantragt hatten. Nach der Korrektur beträgt die entsprechende Zahl für das Jahr 2019 insgesamt 104 576 Betriebe. Die entsprechende durchschnittliche jährliche Abnahmerate im Berichtszeitraum (2017-2019) hat sich auf Basis der korrigierten Zahlen von 0,7 % auf 1,0 % erhöht.

 

Landwirtschaftliche Betriebe und LF nach Betriebsgrößenklassen in Bayern 2019 (Betriebe ab 5 ha LF, Anteil in %) – Schaubild 13 in höherer Auflösung

 

Landwirtschaftliche Betriebe im Ländervergleich

In Bayern liegen über rund ein Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands. Aufgrund guter Möglichkeiten zur Einkommenskombination in Hofnähe, aber auch wegen eines breiten Angebots an Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, sind die Betriebe im Durchschnitt kleiner, dafür aber nach wie vor flächendeckend über das Land verteilt, so dass auch in von der Natur benachteiligten Gebieten die flächendeckende Bewirtschaftung – flankiert durch die Ausgleichszulage – gewährleistet ist.

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (ab 5 ha LF) ist in Deutschland im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2017 um etwa 1,2 % zurückgegangen. Die durchschnittliche Betriebsgröße stieg von 62 auf rd. 63 ha je Betrieb.

Landwirtschaftliche Betriebe ab 5 ha LF nach Ländern 2019

Anzahl der Betriebe (1.000)LF der Betriebe ab 5 ha LF (1.000 ha)Ø Betriebsgröße (ha LF)
Bayern86,533.105,2035,9
Baden-Württemberg39,591.418,5035,8
Niedersachsen36,542.579,9070,6
Nordrhein-Westfalen32,361.493,3046,1
Rheinland-Pfalz16,85711,9042,2
Hessen15,67766,8048,9
Schleswig-Holstein12,38987,8079,8
Sachsen6,48900,10138,9
Brandenburg5,351.317,50246,3
Mecklenburg-Vorpommern4,951.349,30272,6
Sachsen-Anhalt4,391.161,40264,6
Thüringen3,54775,70219,1
Saarland1,1173,9066,6
Deutschland266,5516.666,0062,5

Quelle: Statistisches Bundesamt, Bodennutzungshaupterhebung 2019

Hinweis:
In der amtlichen Statistik werden seit der Landwirtschaftszählung 2010 nur noch Betriebe mit mindestens 5 ha LF erfasst. Betriebe mit weniger als 5 ha LF werden dann erfasst, wenn sie bestimmten Mindestzahlen an Nutztieren (z. B. 50 Schweine) oder Mindestflächen an Sonderkulturen (z. B. 0,5 ha Hopfen oder Gemüse im Freiland) haben. Um gerade die in Bayern noch sehr zahlreichen kleineren landwirtschaftlichen Betriebe darzustellen, wird im Bayerischen Agrarbericht wo möglich und sinnvoll auch auf Sonderauswertungen des LfStat und Verwaltungsdaten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (z. B. InVeKoS) zurückgegriffen.